Gleicher Versicherer.
Passender Tarif.Ihre Rückstellungen bleiben.
Ihr Krankenversicherer muss Ihnen den Wechsel in einen anderen seiner Tarife ermöglichen – ohne Kündigung und unter Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellung. Welcher Tarif zu Ihnen passt und was Sie dafür aufgeben würden, prüfe ich als Fachanwalt, unabhängig von Provisionen.
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Ersteinschätzung kostenfrei
- Honorar statt Provision
Ihr Fragebogen zur Tarifprüfung
Sie erhalten sofort eine E-Mail mit dem Fragebogen – online oder als PDF.
Hoher Beitrag, alter Tarif – und wenig Überblick.
Der Hinweis kommt mit der Erhöhung.
Bei jeder Beitragserhöhung muss Ihr Versicherer auf das Recht zum Tarifwechsel hinweisen; ab 60 nennt er konkrete Tarife. Ob einer davon zu Ihnen passt, beantwortet das Schreiben nicht.
Ihr Tarif nimmt niemanden mehr auf.
Viele ältere Tarife sind für Neukunden geschlossen. Dann kommen keine jüngeren Versicherten mehr hinzu, was die Beitragsentwicklung belasten kann.
Kündigen ist selten die Lösung.
Wer zu einem anderen Versicherer geht, wird erneut nach seiner Gesundheit gefragt und nimmt die Alterungsrückstellung höchstens teilweise mit. Der Wechsel im eigenen Haus vermeidet beides.
Ihr Recht auf einen anderen Tarif – im bestehenden Vertrag.
§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt Ihnen einen Anspruch darauf, bei Ihrem Versicherer in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Der Versicherer muss einen solchen Antrag annehmen. Ihr Vertrag läuft dabei weiter – er wird weder gekündigt noch neu abgeschlossen.
Was Sie aus dem bisherigen Vertrag erworben haben, nehmen Sie mit: Die Alterungsrückstellung wird angerechnet, und maßgeblich bleibt Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Neue Gesundheitsfragen darf der Versicherer nur stellen, soweit der neue Tarif mehr leistet als der alte.
Drei Grundsätze
- Gleichartiger Schutz. Gewechselt wird zwischen Tarifen derselben Art, etwa von einer Krankheitskostenvollversicherung in eine andere.
- Anrechnung. Alterungsrückstellung und erworbene Rechte gehen in den neuen Tarif über.
- Mehrleistung nur mit Prüfung. Für Leistungen, die der neue Tarif zusätzlich bietet, kann der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag mit Wartezeit verlangen. Zuschlag und Wartezeit können Sie abwenden, indem Sie auf die Mehrleistung verzichten.
Eine Grenze gibt es: Aus einem Tarif mit geschlechtsunabhängigen Beiträgen (Unisex) führt kein Weg zurück in einen Tarif mit geschlechtsabhängiger Kalkulation.
Wann sich ein Blick auf den Tarif besonders lohnt.
Langjährig Versicherte
Je länger Ihr Vertrag besteht, desto größer ist Ihre Alterungsrückstellung. Umso mehr zählt, dass Sie sie beim Wechsel behalten.
Versicherte ab 55
Mit dem Ruhestand vor Augen wird der Beitrag zur festen Größe. Wer früh prüft, hat Zeit, Leistung und Beitrag in Ruhe abzuwägen.
Ältere und geschlossene Tarife
Neuere Tarife Ihres Versicherers sind anders kalkuliert. Ob sie für Sie günstiger sind, zeigt nur der konkrete Vergleich.
Selbstständige und Freiberufler
Sie tragen den Beitrag allein. Selbstbehalt und Krankentagegeld lassen sich oft neu aufeinander abstimmen.
Beamte und Pensionäre
Auch Beihilfe-Ergänzungstarife fallen unter das Tarifwechselrecht. Mit der Pensionierung ändert sich häufig der Beihilfesatz – ein guter Anlass zur Prüfung.
Weniger geeignet
Ist Ihr Tarif erst wenige Jahre alt oder wollen Sie Leistungen ausbauen, ist der Spielraum meist kleiner. Auch das sage ich Ihnen offen.
Wo Einsparungen entstehen – und warum hier keine Zahl steht.
Was ein Tarifwechsel bringt, hängt von den Tarifen Ihres Versicherers, Ihrem Alter, Ihrer Rückstellung und Ihren Leistungswünschen ab. Seriös beziffern lässt sich die Ersparnis erst mit dem Angebot des Versicherers. Diese Stellschrauben prüfe ich:
Tarifgeneration
Neuere Tarife desselben Versicherers mit gleichartigem Schutz können anders kalkuliert sein als Ihr bisheriger.
Selbstbehalt
Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag. Ob er sich rechnet, hängt davon ab, wie viele Rechnungen Sie selbst tragen wollen und können.
Leistungsbausteine
Einbettzimmer, Chefarzt, Zahnersatz, Heilpraktiker: Jeder Baustein hat seinen Preis. Was davon bleibt, entscheiden Sie – in Kenntnis der Folgen.
Entlastung und Krankentagegeld
Beitragsentlastungstarife, Krankentagegeld und Zusatzbausteine passen nicht immer mehr zur Lebenslage, etwa nach dem Eintritt in den Ruhestand.
Was beim Tarifwechsel schiefgehen kann.
Ein Tarifwechsel ist eine Vertragsänderung, die Sie viele Jahre begleitet. Diese Fallstricke sehe ich am häufigsten.
- Leistungslücken. Der günstigere Tarif erstattet weniger – etwa bei Zahnersatz, Hilfsmitteln, Psychotherapie oder im Krankenhaus. Das zeigt sich oft erst, wenn eine Rechnung kommt.
- Mehrleistungen mit Gesundheitsprüfung. Enthält der neue Tarif Leistungen, die Ihr alter nicht hatte, darf der Versicherer dafür Gesundheitsfragen stellen und einen Zuschlag, einen Ausschluss oder eine Wartezeit verlangen.
- Selbstbehalt in die falsche Richtung. Ein niedrigerer Selbstbehalt gilt als Mehrleistung. Wer ihn später wieder senken will, muss mit einer Gesundheitsprüfung rechnen.
- Kein einfacher Rückweg. Wer Leistungen aufgibt und sie später zurückhaben möchte, wechselt in einen Tarif mit Mehrleistung – mit den Folgen von Punkt zwei.
- Bestehende Zuschläge. Risikozuschläge aus Ihrem bisherigen Vertrag können je nach Tarif auch im neuen Tarif weiter erhoben werden.
Welche Leistungen Sie aufgeben, entscheiden Sie. Meine Aufgabe ist, dass Sie es vorher wissen.
Ich vertrete Ihre Interessen – und nur Ihre.
Als Rechtsanwalt bin ich ausschließlich Ihnen verpflichtet. Ich erhalte keine Provision von Versicherern, und mein Honorar hängt nicht davon ab, wie viel Sie sparen oder in welchen Tarif Sie wechseln. Ich kann Ihnen deshalb auch raten, im bisherigen Tarif zu bleiben.
Ihr Versicherer berät Sie auf Wunsch kostenlos zum Tarifwechsel – aber als Ihr Vertragspartner. Ich sehe mir seine Vorschläge von Ihrer Seite des Tisches an.
Wie Tarifwechsel-Dienste häufig abrechnen.
Viele gewerbliche Anbieter berechnen ihr Honorar als Vielfaches der monatlichen Ersparnis. Das ist für Versicherungsmakler zulässig, setzt aber einen Anreiz zu möglichst großer Ersparnis – notfalls auf Kosten von Leistungen. Ich vereinbare mit Ihnen vorab ein festes Honorar.
Kosten ansehenIn sechs Schritten zum passenden Tarif.
- 01
Anmeldung30 Sekunden
Name, Telefon und E-Mail. Mehr brauche ich für den Anfang nicht.
- 02
Fragebogen und Unterlagenca. 15 Minuten
Sie erhalten sofort eine E-Mail mit dem Link zu Ihrem Online-Fragebogen; wer lieber auf Papier arbeitet, nimmt das PDF. Ihre Unterlagen senden Sie per E-Mail an info@juergens.legal; Originale nur, wenn ich darum bitte, per Post.
- 03
Ersteinschätzungi. d. R. 3 Werktage
Nach Eingang sage ich Ihnen, ob sich ein Tarifwechsel voraussichtlich lohnt und was die Begleitung kostet. Kostenfrei und unverbindlich.
- 04
Auftrag und Anfrage beim Versicherer
Mit Vergütungsvereinbarung und Vollmacht fordere ich die Tarife an, die für Sie in Betracht kommen, mit vollständigen Leistungsbeschreibungen.
- 05
Vergleich und Empfehlung
Sie erhalten eine Gegenüberstellung von Beitrag und Leistung mit meiner Empfehlung und allem, was Sie aufgeben würden. Wir besprechen sie am Telefon oder per Video.
- 06
Wechsel und Kontrolle
Sie entscheiden. Ich stelle den Wechselantrag, prüfe den neuen Versicherungsschein und widerspreche unberechtigten Zuschlägen.
Ein festes Honorar, vorher vereinbart.
- 1
Die Ersteinschätzung kostet Sie nichts.
Ich werte Fragebogen und Unterlagen aus und sage Ihnen, ob sich ein Tarifwechsel voraussichtlich lohnt. Daraus entsteht keine Verpflichtung.
- 2
Prüfung und Begleitung zum Pauschalhonorar.
Für Tarifanalyse, Anfrage beim Versicherer, Vergleich, Empfehlung und Wechselantrag vereinbaren wir ein Pauschalhonorar. Sie kennen den Betrag, bevor Sie den Auftrag erteilen.
- 3
Keine Provision, keine Beteiligung an der Ersparnis.
Bleiben Sie nach meiner Prüfung im bisherigen Tarif, ändert das an meinem Honorar nichts – und deshalb auch nichts an meiner Empfehlung.
Andere Wege aus zu hohen PKV-Beiträgen
Der Tarifwechsel ist einer von drei Hebeln. Welcher zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lage ab – manchmal lassen sie sich verbinden.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Für manche Angestellte, Selbstständige und Familien unter 55 ist der Weg in die GKV offen. Ab 55 ist er seit 2026 weitgehend versperrt.
Prüfen, ob die GKV für Sie offensteht →
Beitragserhöhung rechtlich prüfen
Ist eine Erhöhung formal unzureichend begründet oder materiell fehlerhaft, kann sie angreifbar sein. Die Aussichten hängen stark vom einzelnen Schreiben ab.
Erhöhungsschreiben auf Fehler prüfen lassen →
Alle drei Angebote kommen aus derselben Kanzlei. Sie müssen sich nicht vorab festlegen – ich sage Ihnen, welcher Weg sich in Ihrem Fall zuerst lohnt.
Dr. Sven Jürgens
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Versicherungsrecht · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seit 1997 bin ich Rechtsanwalt, seit 1998 mit eigener Kanzlei in Berlin. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich Privatversicherte gegenüber ihren Krankenversicherern – bei Leistungsablehnungen, Beitragsanpassungen, Vertragsbeendigungen und beim Tarifwechsel.
Viele Mandanten kommen nach einer Beitragserhöhung zu mir. Meine Erfahrung: Der richtige Tarif ist selten der billigste, sondern der, dessen Lücken man kennt und tragen kann.
Für die RTL-Reihe „Team Wallraff“ ordne ich seit 2012 als juristischer Experte Sachverhalte ein. Komplizierte Regeln verständlich zu machen, ist dort wie in der Kanzlei der Kern meiner Arbeit.
Häufige Fragen zum Tarifwechsel
Was hier nicht beantwortet ist, klären wir in der Ersteinschätzung.
Was ist ein Tarifwechsel nach § 204 VVG?
Muss mein Versicherer zustimmen?
Muss ich wieder Gesundheitsfragen beantworten?
Was passiert mit meiner Alterungsrückstellung?
Wie viel kann ich sparen?
Gibt es eine Altersgrenze?
Kann ich mehr als einmal wechseln?
Kommen Standardtarif oder Basistarif infrage?
Mein Vertrag stammt aus der Zeit vor den Unisex-Tarifen. Ist das ein Problem?
Warum ein Anwalt – und nicht mein Versicherer oder ein Tarifwechsel-Dienst?
Was kostet das, und zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Was passiert mit meinen Daten?
Lieber direkt schreiben oder anrufen?
- Kanzlei Dr. Sven Jürgens
Christoph-Kolumbus-Str. 16, 14089 BerlinTermine nach Vereinbarung - 030 890 696 790Telefon
- info@juergens.legalE-Mail, auch für Unterlagen
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